Schulkonferenz

Die Schulkonferenz (kurz: SK) hat Aufgaben unterschiedlichen Umfangs, welche durch einen Aufgabenkatalog geregelt werden. Wichtige Aufgaben sind:

  • Unterrichtung über alle für die Schule relevanten Themen
  • Entscheidung über den Finanzhaushalt der Schule
  • Ausübung des Mitwirkungsrechts der Schule bei der Neubesetzung der Schulleiterstelle
  • Einrichtung einer Geschäftsordnung für Klassenpflegschaften bzw. Klassenelternvertretungen
  • Planung und Durchführung von pädagogischen Tagen
  • Mitspracherecht bei Schulausschlüssen von Schülern
  • Beschlüsse über unterrichtsfreien Samstag oder bewegliche Ferientage
  • Beschlüsse über pädagogische Programme o.ä.
  • Erörterung schulrelevanter Themen

Für die Eltern- und der Schülervertreter ist das Informations- und das Anhörungsrecht wichtig. Die Schulkonferenz ist ein nichtöffentliches Gremium und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Delegierten der Schulkonferenz werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt und müssen sich zum Zeitpunkt der Wahl mindestens in der 8. Klasse befinden.

Delegierte:

Malenka Föth
Anna Völlmar


Vertreter:

Gideon Hoeft
Jakob Schrage